rEvo

Warum rEvo ?

In meiner Laufbahn habe ich verschiedene Kreisel getaucht und bin aus gutem Grund endgültig beim rEvo "gelandet" :

- Das rEvo hat kein zentrales Bauteil (Kopf) mit allen wichtigen Funktionen:
  -- alles ist in Modulbauweise in kleine Module aufgeteilt
  -- jedes Modul kann mit Steckverbindungen vom Benutzer leicht ausgetauscht werden

- ein einmaliges Sicherheitskonzept mit 2 vollständig getrennten Partialdruckenzeigen neben dem Controller

- extrem klein und leicht : Es kann als Handgepäck im Flugzeug reisen
  Das rEvo micro erreicht transportfähig - ohne Flaschen - die Maße, die für das Handgepäck im Flugzeug festgelegt sind.
  Das Transportgewicht liegt so bei ca. 15 kg

- Während vergleichbare CCRs tauchfertig über 45 kg auf die Waage bringen, wiegt ein rEvo tauchfertig ca. 35 kg
  Natürlich bei gleichem Unterzieher und Trockentauchanzug.
  Das liegt an der speziellen Konstruktion, bei der alle auftriebserzeugenden Volumina minimiert sind.

- extrem wendig, auch im Wasser extrem schmal - ideal für Höhle oder Wrack
- europäischer Hersteller aus Belgien mit 10 Jahren Erfahrung beim Bau von Kreislauftauchgeräten

- Der Hersteller ist extrem innovativ : 
  -- zweigeteilter Scrubber, dadurch ist das rEvo sehr klein und wendig. Der Kalk kann viel besser ausgenutzt werden. 
  -- seit 2013 sind alle rEvos mit dem digitalen Can-Bus ausgestattet - natürlich mit CE
     dies schließt viele Fehler aus, hier war rEvo seiner Zeit ein-einhalb Jahre voraus
  -- NERD als Headup-Display wurde von rEvo als erstes serienreif mit CE angeboten
     der NERD ist ein echter Tauchcomputer mit der Anzeige aller Tauchdaten des Controllers im HeadUp-Display
  -- die Berechnung der Rest-Nutzungszeit (rMS) des Kalkes in Stunden und Minuten während des Tauchganges ist einzigartig

- Alle Innovationen und Gerätevarianten, die auf dem Markt kommen, sind CE-geprüft

- auch die mCCR-Variante ist CE-geprüft.

- europäischer, sehr zuverlässiger und schneller Support

Wie ist das bei rEvo mit einer Reparatur oder der Lieferung von Ersatzteilen ?

Da das rEvo-Hauptquartier in Belgien ist, wird alles ganz einfach, unkompliziert und schnell abgewickelt. Normalerweise ist es durch das einmalige Modulsystem nicht nötig, etwas zu rEvo zu schicken : Nahezu jedes Teil kann und darf vom Benutzer selbst ausgetauscht werden. Diese Arbeiten werden im Kurs auch gelehrt, natürlich kann jeder rEvo-Instructor später Tipps geben. Auch macht es uns die EU sehr einfach, ein Teil oder auch das rEvo nach Belgien zu schicken: Es gibt keinen Zoll oder andere Komplikationen mehr, die Paketlaufzeiten sind kurz. 

Da die Leute bei rEvo in Belgien alle selbst rEvo tauchen, ist es selbstverständlich, dass Reparaturen sofort aufgeführt und Ersatzteile sofort geliefert werden. Ersatzeile werden in der Regel noch am Tag der Bestellung abgeschickt. Reparaturen - auch aufwendige - dauern nur wenige Tage. Vor einer Reparatur werden die nötigen Zeiten mit dem Taucher abgestimmt und dann natürlich pünktlich eingehalten. 

Grundsätzlich muss ja jeder Besitzer eines rEvo bei rEvo in Belgien registriert sein und so kann auch jeder selbst seine Ersatzteile bestellen. Entweder direkt bei rEvo in Belgien oder der Instructor bietet eine Bestellmöglichkeit. Das geht "formlos" per Mail unter Angabe der Seriennumer des rEvo.

Die MWSt wird -entsprechend der EU-Gesetzgebung- abhängig vom liefernden Land fällig: Bei Lieferungen aus Belgien sind 21 % MWSt fällig, bei Lieferungen aus Deutschland 19 % MWSt.

Ich sammle teils Ersatzteil-Bestellungen, die nicht so eilig sind, so können wir das Porto aufteilen und es sind "nur" die deutschen 19 % MWSt. fällig. Ein paar Ersatzeile habe ich auf Lager, jedoch kaum Sensoren, denn die altern ja auch orginalverpackt und ich möchte nichts "Altes" Weitergeben.

Das deutsche Recht macht es für mich zu aufwendig, Preise oder Bestellmöglichkeiten ins Internet zu stellen. Deswegen wickle ich solche Dinge formlos per Mail ab, denn ich kenne ja in der Regel die rEvo-Taucher persönlich.

Wie ist das mit der Gewährleistung/Garantie bei rEvo ?

Der passende rechtliche Begriff lautet "Gewährleistung" oder Sachmängelhaftung und umfasst alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die Frist beträgt in Deutschland 24 Monate für Neugeräte. 

Folgendes ist (in aller Kürze und ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit) zu beachten:

Die 24-monatige Gewährleistungsfrist für Verkäufe gilt nicht in allen Ländern Europas, in manchen Ländern ist diese auf 12 Monate beschränkt. Außerhalt Europas ist der Schutz des Verbrauchers noch extremer eingeschränkt bis "nicht vorhanden".

Gebrauchtgeräte, Sensoren und andere Dinge, deren "Haltbarkeit" kürzer als 24 Monate ist, unterliegen anderen Gewährleistungsfristen.

Diese Pflicht zur Gewährleistung hat derjenige, der das Gerät erstmalig (gewerblich) verkauft hat. Sie gilt immer nur im Land des Erst-Verkaufs und gegenüber dem, der das Gerät erstmalig gekauft hat. Dieser Gewährleistungsanspruch kann beim Verkauf von Gebrauchtgeräten nicht an den "nächsten" Käufer übertragen werden. Andere Personen oder Firmen haben mit dieser Verpflichtung zur Gewährleistung nichts zu tun - auch nicht in Europa. Sollte der Hersteller oder jemand Anderes so etwas einräumen, dann ist das freiwillig (dies nennt sich dann Garantie) und ist direkt mit dem Betreffenden zu klären. Das stellt sowohl grenzüberschreitend innerhalb der EU als auch beim grenzüberschreitenden Kauf außerhalb der EU unter Umständen ein Problem für den Käufer dar.